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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für Kursgäste

PDF der Geschäftsbedingungen für Kursgäste zum Download

Zur Kenntnis: 
Die Landesmusikakademie NRW ist als Gesamtinstitution nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz angerkannt. Darunter fallen sämtliche Kurse, die einen Tag (8UE) oder länger dauern und in Verantwortung der Landesmusikakademie NRW durchgeführt werden. Auskünfte hierzu erteilt der Zuständige in der Bezirksregierung Münster, Martin Giesecke (Bezirksregierung Münster, Dezernat 48/ Weiterbildung / Kunst und Kultur, Telefon: 0251 411 4417, E-Mail: martin.giesecke@brms.nrw.de)

1. Anmeldung

Anmeldungen werden erst mit Zahlungseingang eines Anmeldeentgelts wirksam (siehe jeweilige Ausschreibung). Anmeldungen nach Anmeldeschluss werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

2. Zahlungsbedingungen

· Einphasige und mehrphasige Kurse
Die Anmeldung wird gültig, wenn das in der Ausschreibung festgelegte Anmeldeentgelt überwiesen wurde. Die restlichen Kosten sind bis acht Tage vor Kursbeginn auf u.g. Konto zu überweisen. Die angegebenen Kosten umfassen bei mehrtägigen Veranstaltungen grundsätzlich Vollpension und Kursgebühr. Die Seminare können nur mit allen angegebenen Leistungen gebucht werden. Eine Erstattung oder Minderung von Kosten im Fall der Nichtinanspruchnahme von Mahlzeiten oder Veranstaltungsteilen ist nicht möglich.

Kontoverbindung:
Sparkasse Westmünsterland BLZ 401 545 30 · Konto Nr. 47 011 945
IBAN: DE18 4015 4530 0047 0119 45 · BIC: WELADE3WXXX

· Qualifizierende Lehrgänge für die Laienmusik
Mit der Anmeldung ist das Entgelt für die 1. Phase zu überweisen, die als Orientierungsphase gilt. Die weiteren Kursentgelte werden nach Zahlungsplan in Raten an die Akademie entrichtet.
Teilnehmenden, die in einem Verein tätig sind, der einem Fachverband der Arbeits-gemeinschaft Laienmusik des Landesmusikrates NRW angehört, werden nach Beendigung des Lehrgangs und nach Maßgabe zur Verfügung stehender Mittel auf Antrag die Kursentgelte anteilig (zurzeit € 50,-/besuchte Phase) erstattet. Voraussetzung: Ordnungsgemäße Teilnahme entsprechend der Lehrgangsordnung.

· Bei mehrphasigen Kursen und bei den Qualifizierenden Lehrgängen für die Laienmusik ist das Entgelt auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn eine Phase ganz oder teilweise versäumt wird.

· Je nach Umfang werden anfallende Material- und Kopierkosten zusätzlich zum ausgewiesenen Kursentgelt berechnet.

3. Abmeldung

  1. bis Anmeldefrist: Erstattung des Anmeldeentgelts
  2. nach Anmeldefrist: das Anmeldeentgelt wird einbehalten.
  3. acht Tage vor Kursbeginn: Fälligkeit der vollständigen Seminarkosten. Wenn innerhalb dieser acht Tage eine Absage erfolgt, kann keine Rückerstattung erfolgen. Für die Erstattung von Entgelten wird grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 20,- erhoben.

4. Kursabsage

Sollte ein Kurs nicht zustande kommen, behält sich die Landesmusikakademie eine kurzfristige Absage vor. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Kursentgelte vollständig von der Landesmusikakademie NRW zurückerstattet.

5. Korrespondenz und Datenschutz

Die LMA NRW führt ihre Korrespondenz vorrangig per E-Mail. Die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse wird daher als verbindlich betrachtet.
Die Verwaltung der Kurse wird über EDV abgewickelt. Die von der LMA NRW erfassten Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz. 

6. Haftung

Die Landesmusikakademie NRW übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, außer im Falle von fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen der Landesmusikakademie NRW. Teilnehmende unter 16 Jahren können in der Regel nur in Begleitung eines Erwachsenen an Kursen teilnehmen. Teilnehmende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren können nur nach Unterzeichnung einer entsprechenden Haftungserklärung durch die Erziehungsberechtigten teilnehmen.

7. Betreuung

Die Landesmusikakademie NRW betreut während ihrer Geschäftszeiten (montags bis freitags: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr, sonn- und feiertags wie an der Rezeption bekanntgegeben) die Gäste im Rahmen ihrer personellen, räumlichen und technischen Möglichkeiten. Außerhalb der Geschäftszeiten wird nach Absprache eine organisatorische Grundversorgung der Gäste abgesichert.

8. Allergiker / Ernährung

Nach Voranmeldung von mindestens acht Tagen besteht die Möglichkeit, glutenfreie, lactosefreie, schweinefleisch-freie, vegane oder vegetarische Kost in der Mensa zu erhalten. Alle weiteren speziellen Ernährungs- und Diätwünsche können nicht berücksichtigt werden. Gern wird nach Absprache Platz in einem der Kühlschränke der Akademie angeboten, um Nahrungsmittel kühl zu stellen und die Verpflegung selbst zu organisieren. Die Kalkulation der Übernachtung und Verpflegung der Landesmusik-akademie sieht  Komplettangebote vor, Abzüge aufgrund von Selbstverpflegung sind nicht möglich.

9. Kopien, Faxe, W-LAN

Kopien und Fax sind möglich, hierfür anfallende Kosten sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. W-LAN existiert in allen Häusern der Akademie, der individuelle Zugangscode ist unabhängig von der Nutzungsdauer für € 1,- bei der Rezeption erhältlich.

10. Raumanspruch

Häuser und Einrichtungen stehen den Kursgästen wie jeweils abgesprochen zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Raum oder ein bestimmtes Instrument besteht nicht. Es dürfen nur die zugewiesenen Räume genutzt werden, bei Parallelbelegungen hat das Betreten von Räumen und Häusern anderer Gruppen zu unterbleiben.

Die Direktorin                                                             Heek-Nienborg, 15.01.2022

Bankverbindungen

Sparkasse Westmünsterland
BLZ: 401 545 30
Konto: Nr. 47 011 945
IBAN: DE18 4015 4530 0047 0119 45
BIC: WELADE3WXXX

Volksbank Gronau-Ahaus e.G.
BLZ: 401 640 24
Konto: Nr. 704 396 000
IBAN: DE28 4016 4024 0704 3960 00
BIC: GENODEM1GRN
 
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz
DE264018723

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